Fachanwalt für Strafrecht in München – Alexander Kraffczyk
Schnell, pragmatisch, kompetent
Schnell, pragmatisch, kompetent
Sie sind als Privatperson oder Unternehmen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und müssen sich mit Ermittlungsbehörden auseinandersetzen? Dann benötigen Sie die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in München. Er kann Sie von Beginn an durch qualifizierte Beratung unterstützen und vertreten. Dies ist wichtig, um Sie und Ihre Interessen hinsichtlich der großen Eingriffsmöglichkeiten des Staates bei einem Strafverfahren zu schützen.
Sie sind Opfer eines strafrechtlichen Delikts geworden? Dann ist ein Rechtsbeistand hilfreich, der Ihre Interessen gegenüber den staatlichen Behörden und dem Täter vertritt. Ich unterstütze Sie gerne durch mein Wissen als Fachanwalt für Strafrecht in München. Mit meinem juristischen Fachwissen und meiner Erfahrung konnte ich bereits unzähligen Mandanten helfen.
Im Bereich Strafrecht kann es notwendig sein, möglichst schnell einen Strafverteidiger zu finden. Gerade bei Ermittlungen und Strafverfahren erweist sich die Weisheit „Zeit ist Geld“ allzu oft als richtig. Aus diesem Grund sollen Sie nicht lange auf einen Termin warten. Im Normalfall stehe ich Ihnen deshalb innerhalb von 24, maximal 48 Stunden für einen Beratungstermin zur Verfügung. Mein Team steht bereit, um mit Ihnen zeitnah einen Termin zu vereinbaren. Aus dem Wissen heraus, dass Anklagen, Strafbefehle oder Durchsuchungen große Angst auslösen können, ermöglicht meine Kanzlei kurzfristige Besprechungstermine.
Seit meinem ersten Berufsjahr als Rechtsanwalt gehe ich meiner Arbeit als Strafverteidiger und als Anwalt für Opfer von Straftaten mit großer Überzeugung und Leidenschaft nach. Seit 2001 bin ich als Fachanwalt für Strafrecht tätig, seit 2006 übe ich diese Tätigkeit in meiner eigenen Kanzlei aus. Insgesamt blicke ich auf 26 Jahre Berufserfahrung zurück und stelle diese gerne in Ihre Dienste.
Ermittlungen oder gar Anklagen haben sehr oft existenzielle Probleme für die Betroffenen zur Folge. Nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen sind möglich. Es ergeben sich nicht selten auch viele Nebenfolgen, die im schlimmsten Fall zum Wegfall der Lebensgrundlage führen können – etwa ein Berufsverbot, der Verlust der Fahrerlaubnis oder der Reputation. Auch die sich ständig verändernde Rechtsprechung oder neue bzw. umformulierte Gesetze oder Verordnungen können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ist ein spezialisierter Strafverteidiger mit aktuellster Sach- und Fachkenntnis notwendig, der dieses weite und sich schnell verändernde Feld überblickt und Ihre Interessen als Mandant wahrt.
Als Strafverteidiger vertrete ich meine Mandanten auch bundesweit vor Gerichten. Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich zwar in München, wo ich mich auch vorbereite. Die Verteidigung erfolgt aber bundesweit vor den jeweils zuständigen Gerichten, an denen Anklage erhoben wurde.
Das Allgemeine Strafrecht befasst sich mit den am häufigsten verfolgten Delikten. Dazu zählen etwa Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl und Unterschlagung. Aber auch Betrug, Computerbetrug, Raub und räuberische Erpressung, Begünstigung und Hehlerei fallen in den Bereich des Allgemeinen Strafrechts. Hinzu kommen Delikte wie Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung. Erfolgt eine Verurteilung, dann kann sie zum Teil einschneidende finanzielle und sogar existenzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Straftaten führen zu Einträgen im Führungszeugnis, welche relevante Konsequenzen für das folgende Leben haben können. Wie Sie Einträge im Führungszeugnis löschen können erfahren Sie hier – Löschung Führungszeugnis
Besonders Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht bzw. Jugendgerichtsgesetz (JGG) führen bei Betroffenen und ihren Familie zu großen mentalen Belastungen. Zudem können sie großen Einfluss auf den weiteren Lebensweg haben. Aus diesem Grund benötigt ein Strafverteidiger in diesem Bereich nicht nur ein Höchstmaß an Einfühlungsvermögen, sondern auch umfassendes Fachwissen und viel Erfahrung. Wir beraten Sie zu allen Bereich im Jugendstrafrecht in München.
Zum Bereich Sexualstrafrecht (§§ 174 bis 184i StGB) gehören Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Kindesmissbrauch. Hinzu kommen Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Eine Anklage oder gar Verurteilung im Sinne des Sexualstrafrechts hat für den Beschuldigten nicht selten ernsthafte berufliche und private Konsequenzen. Verurteilungen setzen oft die Aussage des wichtigsten Zeugen voraus: dem vermeintlichen Opfer. Aufgrund der möglichen Folgen sollte man frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren, vor allem mit Blick auf die Insolvenz und/oder den Bankrott von Unternehmen, sind seit Jahren vermehrt zu beobachten. Dabei wird gemäß dem Insolvenzrecht bzw. der Insolvenzordnung (InsO) ermittelt. Schon durch ein Ermittlungsverfahren können Beschuldigte, Privatpersonen und auch Unternehmen mit existenzbedrohenden Folgen konfrontiert sein. Daher sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragen.
Das Steuerstrafrecht kommt zumeist bei Delikten wie Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Abgabenordnung), Zolldelikten (Bannbruch), Schmuggel oder Steuerhehlerei zur Anwendung. Die finanziellen Folgen einer Verurteilung können sich auf die Existenz der betroffenen verheerend auswirken. Ein kompetenter Fachanwalt für Strafrecht benötigt deshalb vertiefte Fachkenntnisse im Bereich Steuerrecht.
Erfahren Sie hier Selbstanzeige Steuer, wie Selbstanzeigen im Steuerrecht funktionieren und welche Schritte Sie einleiten sollten, um steuerliche Angelegenheiten im Nachgang korrekt zu regeln.
In § 266a StGB wird das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt behandelt. Dort wird definiert, dass mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen muss, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthält – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Delikte im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht bzw. Drogenstrafrecht (zum Beispiel Drogenbesitz und Drogenhandel) ist außerhalb des Strafgesetzbuchs im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG) geregelt. Neben dem An- und Verkauf von Drogen soll auch der Besitz unerlaubter Rauschmittel geahndet werden. Die Strafzumessung hängt stark von der Art der Drogen selbst (harte bzw. weiche Drogen) ab. Eine wichtige Rolle spielt allerdings auch, ob der Beschuldigte bereits Einträge im Bundeszentralregister hat, welche Qualität die Drogen hatten und wie groß die Menge an Betäubungsmitteln beim Drogenhandel und Drogenbesitz war. Ein Fachanwalt für Strafrecht und Verteidiger in Betäubungsmittelstrafsachen benötigt daher gute Fachkenntnisse zur aktuellen Rechtsprechung sowie möglicher Nebenfolgen einer Verurteilung aufgrund eines Drogendelikts.
Die Rechtsgrundlagen für das Verkehrsstrafrecht bilden das Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Meist werden Delikte wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, illegale Autorennen, Gefährdung des Straßenverkehrs oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verhandelt. Das Verkehrsstrafrecht deckt aber auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Versicherungsbetrug oder Nötigung ab.
Unter das Ausländerstrafrecht fallen alle Straftaten, die explizit von Ausländern begangen werden. Rechtsgrundlagen sind das StGB (§ 267 und § 271), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG, §§ 95 bis 97), das Asylgesetz (AsylG) sowie das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizüg/EU). Oft handelt es sich um Delikte, die im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen. Unter das Ausländerstrafrecht fallen vor allem die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt, die Scheinehe, das Einschleusen von Ausländern, falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde sowie das Fälschen von Aufenthaltstiteln und Urkunden.
Durch die enge Vernetzung mit Europa gilt im Bereich der Lebensmittel in Deutschland in vielen Fällen europäisches Recht. Bei einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der deutschen Gesetzgebung greift vor allem das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und zu ihm gehörende Verordnungen (etwa ÖLG, LMHV, Bier-VO, KäseVO oder KosmetikVO).
Als Experte für Strafrecht und Strafprozessrecht unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Strafbefehl. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen zu verteidigen. Ob Sie mit einem erhaltenen Strafbefehl konfrontiert sind oder überlegen, Einspruch gegen Strafbefehl einzulegen, können Sie sich meine Fachkenntnisse und individuelle Betreuung verlassen.
Als Experte für Strafrecht und Strafprozessrecht berate ich Sie zu der Strafbefehl Frist. Die Fristen sind von grundlegender Bedeutung, da sie den zeitlichen Rahmen bestimmen, innerhalb dessen ein Strafbefehlsverfahren abgeschlossen werden muss. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die es ermöglicht, eine Straftat ohne mündliche Verhandlung abzuschließen, sofern der Beschuldigte dem zustimmt. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend.
Ein weiteres Arbeitsfeld für mich als Fachanwalt für Strafrecht in München ist das Strafverfahrensrecht, bei dem es vor allem um folgende Thematiken geht:
Zudem gehören die verschiedenen Varianten von Ordnungswidrigkeiten zu den Sachverhalten, um die sich ein Fachanwalt für Strafrecht in München kümmert, etwa:
Ein Anwalt für Strafrecht in München übernimmt Ihre Vertretung und Verteidigung gegenüber den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, also der Polizei und der Staatsanwaltschaft, sowie vor dem zuständigen Gericht im Fall einer Anklage. Zudem gehört eine umfassende Beratung zu den Dienstleistungen eines kompetenten Fachanwalts für Strafrecht in München.
Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht. Durch meine inzwischen mehr als 20-jährige Erfahrung bin ich mit den Abläufen und Verhaltensweisen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte vertraut. Während meiner langjährigen Tätigkeit habe ich ein weites Netzwerk mit Kollegen und Sachverständigen geknüpft. Dadurch gewährleiste ich die professionelle Vertretung meiner Mandanten.
Eine anwaltliche Verteidigung sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen. Sobald Ihnen bekannt wird, dass gegen Sie ein Verdacht besteht oder gegen Sie ermittelt wird, ist die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsbeistand sinnvoll. So erhalten Sie als Betroffener die Möglichkeit, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten einer Verteidigung zu nutzen. Denn diese findet oft nicht erst in der Hauptverhandlung statt, sondern bereits im Rahmen polizeilicher Ermittlungen bzw. beim Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.
Die Kosten einer Strafverteidigung werden auf Grundlage von Rahmengebühren ermittelt, deren Basis das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist. Auch die Vereinbarung fester Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte oder ein Honorar auf Stundenbasis ist möglich. Vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie an. Dann erhalten Sie von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in München zeitnah eine Einschätzung zur Höhe der möglichen Kosten.
Eine Prozesskostenhilfe für Strafverfahren gibt es nicht, und Rechtsschutzversicherungen erklären sich zur Übernahme der Kosten einer Strafverteidigung nur bereit, wenn eine solche Leistung im Versicherungsvertrag explizit festgehalten wurde. Das Gericht kann nach Anhörung des Betroffenen für diesen einen Pflichtverteidiger bestellen.
Erfolgt auf Grundlage einer Hauptverhandlung ein Freispruch, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen des Freigesprochenen. Die Kostenübernahme erstreckt sich allerdings nur auf die Anwaltsgebühren, die der Angeklagte auf Basis der RVG hätte zahlen müssen. Diese können niedriger ausfallen als ein vereinbartes Anwaltshonorar. Erfolgt eine Einstellung des Verfahrens (etwa gemäß § 153 a StPO), muss der Betroffene die notwendigen Auslagen normalerweise selbst zahlen.
Die Dienstleistungen von Anwälte und ihre Qualität kann man inzwischen auf diversen Bewertungsportalen nachvollziehen und überprüfen. Auch Anwälte für Strafrecht in München sind dort zu finden. Meist ist schnell zu erkennen, welche Bewertungen echt sind und von realen Mandanten verfasst wurden. Wesentliche Entscheidungskriterien sollten aber Sympathie und größtmögliches Vertrauen sein.
Ein Erstkontakt sollte innerhalb kürzester Zeit möglich sein. Für einen telefonischen Termin beziehungsweise einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei steht Ihnen ein kompetenter Anwalt für Strafrecht in München normalerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden zur Verfügung. Wenn die Zeit drängt, kann die persönliche Beratung und/oder Vertretung auch in wenigen Stunden organisiert werden.
Welchen Wunsch oder welche Hilfe Sie immer benötigen, ich bin schnellstmöglich für Sie da und stehe Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mein Team zur Vereinbarung eines Besprechungstermins unter:
E-mail: kanzlei@kraffczyk.eu | Telefon: 089 – 2422 3550
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass ich keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen darf. Dies schließt auch die Beantwortung kurzer Fragen ein, denn auch kurze Sachverhalte können tief reichen und müssen sorgfältig recherchiert und bearbeitet werden.
Ihre Informationen und persönliche Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Rechtsanwälte vertraulich behandelt und gegen Kenntnisnahme durch Dritte besonders geschützt. Sollten Sie beim Versand von sensiblen Daten per E-Mail Bedenken haben, nutzen Sie bitte die Post oder senden mir ein Fax.
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Tel.: 089 – 2422 3550
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