Strafbefehl erhalten: Alle wichtigen Informationen für Sie
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Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was Sie tun sollen? Um das weitere Vorgehen planen zu können, ist es wichtig zu wissen, was ein Strafbefehl ist und welche Möglichkeiten Sie haben, dagegen vorzugehen. Dabei kann Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht helfen.
Unter einem Strafbefehl verstehen Rechtsexperten eine strafrechtliche Verurteilung ohne eine Hauptverhandlung. Aus diesem Grund wird ein Strafbefehl auch als vereinfachtes Strafverfahren bezeichnet und wird bei leichter Kriminalität angewendet. Ein Strafbefehl wird per Brief in einem gelben Umschlag zugestellt, auf dem das Datum der Zustellung notiert ist. Dieses Datum ist wichtig, denn es markiert den Beginn der Widerspruchsfrist gegen einen Strafbefehl. Diese beträgt gemäß § 410 Abs. 1 S. 1 StPO exakt 14 Tage. Nur bei einem Samstag als Zustellungstag verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag.
Jedes Strafbefehlsverfahren läuft nach bestimmten Regeln ab. Zunächst stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag. Für den Erlass eines Strafbefehls ist der Strafrichter am örtlich zuständigen Amtsgericht zuständig. Das Amtsgericht ist bei einem Strafbefehlsverfahren nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehlsantrags gebunden.
Der zuständige Strafrichter hat verschiedene Möglichkeiten, auf einen Strafbefehlsantrag zu reagieren. Stehen einem Erlass keine Bedenken entgegen, dann ist der Richter verpflichtet, den Strafbefehl zu erlassen.
Der Richter hat zudem die Möglichkeit, den Erlass des Strafbefehls abzulehnen, wenn der Angeschuldigte für ihn nicht hinreichend tatverdächtig ist. Die Ablehnung des Strafbefehls ergeht im Strafbefehlsverfahren als förmlicher Beschluss. Die Staatsanwaltschaft kann gegen einen solchen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Der Richter kann im Strafbefehlsverfahren auch eine Hauptverhandlung anberaumen. Dies geschieht, wenn er Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder wenn er die Tat anders beurteilen möchte als die Staatsanwaltschaft.
Eine Hauptverhandlung wird vom Richter auch terminiert, wenn eine andere Rechtsfolge als die von der Staatsanwaltschaft beantragte festsetzen möchte. In diesem Fall muss er der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, wenn er den Strafbefehlsantrag nach seinen Vorstellungen verändern will.
Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der Einspruchsfrist keine Rechtsmittel mehr gegen den Strafbefehl besitzen. Legen Sie also gegen einen Strafbefehl keinen Einspruch ein, dann gelten Sie als rechtskräftig verurteilt und sind vorbestraft. Die Konsequenzen können weitreichend sein, denn es erfolgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister und möglicherweise in Ihr polizeiliches Führungszeugnis. Dies kann sich negativ auswirken, wenn Sie etwa an einem Bewerbungsverfahren für eine neue Arbeitsstelle teilnehmen. Auch Nebenfolgen, die mit einem Strafbefehl einhergehen, bleiben bestehen, wenn dieser rechtskräftig wird – etwa der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der wichtigste Vorteil beim Strafbefehl ist die Zeitersparnis für die Strafverfolgungsbehörden. Denn sie vermeiden einen Gerichtstermin und den dazugehörigen Aufwand – vor allem eine Beweisaufnahme. Im Vergleich zu einem auf Basis einer Hauptverhandlung ergangenen Urteil stellt der Strafbefehl eine signifikante zeitliche Entlastung für Staatsanwaltschaft und Richter dar. Ein Strafbefehl wird normalerweise nur erlassen, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die im Strafbefehl geschilderte Tat so begangen wurde und es in einer Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen würde, also ein hinreichender Tatverdacht besteht. Eine Verurteilung durch das Gericht würde hingegen voraussetzen, dass der oder die Richter die Schuld des Täters feststellen.
Die Tatsache, dass dem Richter, der in einem Strafbefehlsverfahren über den Erlass eines Strafbefehls zu entscheiden hat, nur die Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte zur Verfügung stehen, ist ein großer Nachteil. Denn dadurch kann der Strafbefehl Fehler enthalten. Dies kann sich aus Sicht des Empfängers allerdings als positiv erweisen, weil es Raum für einen Einspruch gegen den Strafbefehl lässt. Inwieweit ein solcher Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann ein erfahrener Strafverteidiger beurteilen, an den Sie sich wenden sollten, falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben.
Strafbefehl erhalten: Welche taktischen Möglichkeiten gibt es?
Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil. Wird binnen zwei Wochen nicht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Achten Sie darauf, dass die 14-tägige Einspruchsfrist ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) zu laufen beginnt.
Viele Strafbefehle sind falsch, so dass ein Einspruch nach § 410 StPO durchaus sinnvoll sein kann. Diese Frage lässt sich jedoch erst verlässlich nach Akteneinsicht beantworten. Selbst dann, wenn der Vorwurf dieser Straftat zutreffend sein sollte, kann Ihre Situation mit einem Einspruch häufig erheblich verbessert werden.
Das Ziel des Einspruchs kann beispielsweise sein:
Was Beschuldigte oft nicht wissen:
Viele dieser Verfahrensziele lassen sich ohne Hauptverhandlung erreichen, etwa die Reduzierung der Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Allerdings bringt der Einspruch auch Risiken mit sich, denn die Strafe in der Hauptverhandlung nach einem Einspruch kann höher ausfallen als die Strafe im Strafbefehl.
Der Einspruch kann auch zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt werden und dann vor der Hauptverhandlung problemlos einseitig zurückgenommen werden.
Lassen Sie besser keine wertvolle Zeit verstreichen und kontaktieren Sie nach Zustellung des Strafbefehls Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Kraffczyk aus München. Lassen sich über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Einspruchs beraten! Die ausführliche und umfassende persönliche Beratung erfolgt dann nach Akteneinsicht, die Rechtsanwalt Kraffczyk beim Amtsgericht beantragen wird.
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss schriftlich erfolgen und nicht einfach per E-Mail oder telefonisch. In einem Schreiben an das zuständige Amtsgericht genügt es, die Formulierung „gegen den Strafbefehl lege ich Einspruch ein“ zu verwenden, um einen unbeschränkten Einspruch geltend zu machen. Eine Begründung des Einspruchs ist vom Gesetzgeber nicht gefordert und damit nicht notwendig. Sie müssen den Einspruch persönlich unterschreiben. Verzichten Sie möglichst auf eine elektronische oder gescannte Signatur, um Probleme zu vermeiden.
Bei einem Einspruch ist zu beachten, dass Sie ihn entweder unbeschränkt einlegen, wodurch Sie gegen den Strafbefehl insgesamt vorgehen, oder ihn als beschränkten Einspruch einlegen. In diesem Fall stimmen Sie zwar dem Beschlussverfahren insgesamt zu, zielen aber auf eine Veränderung der Tagessatzhöhe ab. Legen Sie einen solchen Einspruch ein, dann terminiert das Gericht keine Hauptverhandlung, sondern bewertet Ihre Einkommenssituation auf Grundlage Ihrer Angaben und legt eine neue Höhe der Tagessätze fest. Bezüglich dieser Neufestlegung wird Ihnen dann ein schriftlicher Beschluss zugestellt.
Ergänzende Hinweise
Vorstrafe:
Mit dem Begriff „vorbestraft“ ist gemeint, ab wann eine Strafe in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird, das manchmal bei einer beruflichen Bewerbung verlangt wird. Bis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist das nicht der Fall. Im Rahmen eines Strafbefehls können aber auch höhere Geldstrafen (sogar Freiheitsstrafen) ausgesprochen werden. Es kann also sein, dass man durch den Strafbefehl vorbestraft im Sinne einer Eintragung im Führungszeugnis ist. Beachten Sie, dass dies nur bei der ersten einzutragenden Strafe gilt. Befindet sich im Bundeszentralregister bereits ein Eintrag, dann ist auch eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen im Führungszeugnis zu verzeichnen.
Tipp:
Beachten Sie, dass im Strafbefehlsverfahren lediglich aufgrund der Aktenlage entschieden wird. Deshalb finden sich im Strafbefehl sehr oft Fehler. Ich empfehle jedenfalls, Ihren Strafbefehl von einem Strafverteidiger überprüfen zu lassen.
Als Strafbefehl wird ein vereinfachtes Verfahren ohne Hauptverhandlung und Urteil bezeichnet, das meist bei einfacher Kriminalität Anwendung findet.
Der Strafbefehl wird per Brief zugestellt. Er befindet sich in einem gelben Umschlag, auf dem handschriftlich das Datum der Zustellung notiert ist.
Wenn Sie gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegen, gelten Sie als rechtskräftig verurteilt und vorbestraft. Die Strafe wird ins Bundeszentralregister eingetragen und findet, abhängig von der Strafzumessung, auch Eingang in Ihr Führungszeugnis.
Sie können innerhalb der Widerspruchsfrist von 14 Tagen formlos Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen – entweder per Brief oder mündlich zu Protokoll bei der Geschäftsstelle bei Gericht. Der Einspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht zulässig.
Ja, das ist möglich. Das Ziel eines Einspruchs ist es ja, die im Strafbefehl erlassene Strafe ganz zu vermeiden oder sie zumindest zu reduzieren. Tatsächlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Gericht die Strafe des Strafbefehls in einer Hauptverhandlung zu Ihren Ungunsten erhöht.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Einsicht in Ihre Ermittlungsakte nehmen und so beurteilen, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl Aussicht auf Erfolg hat. Zudem kann er Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie in einer Hauptverhandlung als Strafverteidiger vertreten.
Bis zum Termin der Hauptverhandlung können Sie den Einspruch jederzeit zurücknehmen. Dann ist der Strafbefehl rechtskräftig und Stätten einem Urteil gleich. In der Hauptverhandlung können Sie den Einspruch auch zurücknehmen, jedoch ist für die Rücknahme die Zustimmung der Staatsanwaltschaft notwendig.
Welchen Wunsch Sie haben oder welche Hilfe Sie auch benötigen, ich bin schnellstmöglich für Sie da und stehe Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mein Team zur Vereinbarung eines Besprechungstermins unter:
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Hinweis: Beachten Sie bitte, dass ich keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen darf. Dies schließt auch die Beantwortung kurzer Fragen ein, denn auch kurze Sachverhalte können tief reichen und müssen sorgfältig recherchiert und bearbeitet werden.
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