Angemessene Abfindung bei Kündigung mit erfahrenem Anwalt
Die Abfindung ist ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit einer Kündigung. Ist die Abfindung – wie meistens – nicht im Arbeitsvertrag oder tariflich vereinbart, sollten Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot bei Kündigung genau prüfen. Bietet ein Arbeitgeber bei einer Kündigung von sich aus keine an, sollten Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen. Die Chancen den Arbeitsplatz zu behalten oder eine Entschädigungszahlung auszuhandeln sind hoch. Die erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München unserer Kanzlei unterstützen Sie dabei.
Höhe der Abfindungszahlung immer Verhandlungssache
Eine Abfindung ist eine Art Entschädigung für den Arbeitnehmer im Falle des Arbeitsplatzverlustes. Mitunter sind sie für den Fall einer Kündigung bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Oft sind sie auch Bestandteil von Interessensausgleichen. In diesen Fällen stehen Ihre Chancen auf eine Nachzahlung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gut. Der Arbeitgeber ist vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Meistens ist eine Abfindung aber nicht im Arbeitsvertrag vereinbart. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung dennoch von sich aus ein Abfindungsangebot an. Die Höhe der Zahlung sollte sich nach verschiedenen Faktoren richten.
Faktoren für die Höhe der Rekompensation
- Rechtsmäßigkeit der beabsichtigten Kündigung
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Art der ausgeübten Tätigkeit, Spezialisierung und Position im Unternehmen
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Mithilfe unseres Abfindungsrechners können Sie errechnen, welcher Betrag für Sie im Falle einer Kündigung angemessen ist.
Bietet ein Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an, möchte er sich damit in gewisser Weise aus dem Arbeitsvertrag freikaufen. Oft schlagen Arbeitgeber in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag eine Entschädigung vor.
Abfindungsangebot des Arbeitgebers von Anwalt prüfen lassen
Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung oder mit Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte in jedem Fall vorsichtig sein. Bei einem Aufhebungsvertrag drohen zusätzliche Gefahren. Prüfen Sie die Höhe der angebotenen Abfindung. Oft bieten Arbeitgeber eine Entschädigung an, die nicht angemessen ist. Wer zu schnell einwilligt, vergibt die Chance auf eine höhere Nachzahlung. Nutzen Sie daher im Falle einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag unsere kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München prüfen Ihren Fall individuell und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Kündigung ohne Abfindung – handeln Sie eine Zahlung aus
Nicht alle Arbeitgeber schlagen bei einer Kündigung eigenständig eine Entschädigung vor. In diesen Fällen lohnt es sich, die Kündigung genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Damit besteht die Möglichkeit:
- Den Arbeitsplatz zu behalten, wenn die Kündigung unzulässig war, was in den meisten Fällen sehr wahrscheinlich ist.
- Eine angemessene Abfindung für die Kündigung auszuhandeln
Sobald es einen plausiblen Anhaltspunkt für eine Kündigungsschutzklage gibt, sollten Sie diese Option nutzen. Die meisten Arbeitgeber bieten bereits an diesem Punkt eine Abfindung an. Die Risiken einer Klage sind für Arbeitgeber sehr hoch und können den Arbeitgeber schnell mehr kosten als eine Abfindung.
Kostenlose Erstberatung als Anwalt für Ihre Abfindung in München
Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist und ob Erfolgsaussichten auf eine angemessene Abfindung bestehen. Gemeinsam mit Ihnen überlegen wir dann die nächsten Schritte. Mithilfe unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in München erzielen Sie in einem Rechtsstreit oder bei Verhandlungen um eine Abfindung die besten Ergebnisse.